Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung
Bitstore Payment Solutions leistet dem Käufer Gewähr nach der gesetzlichen Regelung innerhalb der
gesetzlichen Gewährleistungsfrist. Etwaige Mängel der Software/Hardware oder zugehöriger
Dokumentationen während der Gewährleistung-/Garantiezeit werden jedoch nach unserer Wahl
durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu unseren Lasten behoben. Dem Käufer steht
keinerlei Schadenersatz insbesondere für den zeitweiligen Ausfall des veräußerten Produktes zu.
Bei fehlerhafter Nachbesserung leben die ursprünglichen Gewährleistungsansprüche wieder auf.
Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Software auf offensichtliche Mängel, die einem
durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, sofort nach Erhalt zu untersuchen.
Offensichtliche Mängel, besonders das Fehlen von Datenträgern sowie erhebliche, leicht
sichtbare Beschädigungen, sind unverzüglich nach Lieferung schriftlich anzuzeigen.
Soweit der Käufer der Software/Hardware Vollkaufmann ist und seine Pflichten zur
unverzüglichen Untersuchung und Rüge verletzt, gilt die Ware als genehmigt.
Fehler, die auf unsachgemäße Nutzung oder Bedienung durch nicht entsprechend eingewiesenes
Personal zurückzuführen sind oder sonstige fehlerhafte Nutzung, die durch den Käufer oder seine
Erfüllungsgehilfen hervorgerufen wird, fällt nicht unter die Gewährleistung.
Haftung
Bitstore Payment Solutions haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen eine Beschränkung ausschließen. Die Haftung umfasst auch Erfüllungsgehilfen deren sich Bitstore Payment Solutions zur Erfüllung ihrer Vertragspflichten bedient.
Eine Haftung ist ausgeschlossen, soweit der Benutzer der Software angebotene Module (der
jeweils letzten Version) nicht beziehungsweise nicht in der angegebenen Art und Weise installiert
oder unsachgemäß verwendet.
Lieferzeit, -ort
Die Lieferung der bestellten Software erfolgt nach Möglichkeit zu dem vereinbarten Termin.
Falls Bitstore Payment Solutions die vereinbarte Lieferzeit nicht einhalten kann, hat der Käufer eine angemessene Nachlieferfrist – beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen
Inverzugsetzung durch den Käufer oder im Falle kalendermäßig bestimmter Lieferfristen mit
deren Ablauf – zu gewähren. Liefert Bitstore Payment Solutions bis zum Tage der gesetzten
Nachlieferungsfrist nicht, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
Bitstore Payment Solutions behält sich vor, bei Neukunden, Kunden mit offenen Rechnungen älter als einen Monat oder aber bei einem Verkaufswert größer EURO 5.000, die Lieferung via Nachnahme durchzuführen.
Sämtliche Sendungen einschließlich etwaiger Rücksendungen gehen zu Lasten des Käufers.
Ausgenommen sind Rücksendungen infolge Mangels der Software und Falschlieferungen.
Fälligkeit
Der vereinbarte Preis versteht sich in EURO exklusive Mehrwertsteuer oder in einer auf der Rechnung vereinbarten Währung exklusive Mehrwertsteuer. Er ist nach
Erhalt der Lieferung und der Rechnung ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.
Wartung und Service
Sofern keine individuelle Vereinbarung mit dem Vertragspartner/Kunde getroffen wurden, werden Leistungen aus Wartung und Service ausschließlich jährlich angeboten. Diese Leistungen verlängern sich um jeweils ein weiteres Jahr, sofern sie nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf des Jahres schriftlich gekündigt werden. Bei Zahlungsverzug der Wartung und Service Rechnungen können die Leistungen eingestellt werden.
Hosting
Sofern keine individuelle Vereinbarung mit dem Vertragspartner/Kunde getroffen wurden, werden Hosting von Software und/oder die Nutzung der Bitstore Paymenet Solutions Cloud Plattform und Software ausschließlich jährlich angeboten. Diese Bereitstellung der Software verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, sofern sie nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf des Jahres schriftlich gekündigt werden. Bei Zahlungsverzug der Hosting Rechnungen ist die Bitstore Payment Solution berechtigt, die bereitgestellt Software zu sperren und deaktivieren. Bei einem Zahlungsverzug der länger als ein Jahr andauert, ist die Bitstore Payment Solution berechtigt, die Daten auf den Hosting Systemen zu löschen.
Eigentumsvorbehalt
Software und Hardware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem
Vertragsverhältnis Eigentum der Firma Bitstore Payment Solutions . Das Nutzungsrecht an Software steht
unter der Bedingung vollständiger Kaufpreiszahlung. Tritt die Bedingung nicht ein, so erlischt
das Nutzungsrecht bei Ablauf der Zahlungsfrist. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für
bestimmte vom Käufer bezeichnete Software-/Hardwarelieferungen bezahlt ist.
Der Käufer ist verpflichtet, der Firma Bitstore Payment Solutions einen Zugriff durch Dritte auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren unverzüglich unter Übersendung der entsprechenden Unterlagen bekannt zu geben. Der Käufer verpflichtet sich, dem Verkäufer eine Ablichtung des Pfändungsprotokolls unverzüglich zu übersenden. Der Käufer haftet für die Kosten und Schäden, die durch derartige Zugriffe Dritter entstehen.
Verzug
Bitstore Payment Solutions ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen
Nichterfüllung zu verlangen, wenn der Käufer die Abnahme auch nach vorheriger nochmaliger
Fristsetzung von fünf Tagen verweigert und die Software/Hardware nicht abgenommen hat.
Bitstore Payment Solutions ist berechtigt, wegen Nichterfüllung des Vertrages Schadensersatz in Höhe des
vom Käufer verursachten Schadens zu verlangen (erfahrungsgemäß 25%). Einen höheren
Schaden hat Bitstore Payment Solutions nachzuweisen.
Ratenzahlung
Für etwaige Ratenzahlungskäufe gilt das Verbraucherkreditgesetz.
Nutzungsrechte, Urheberrechte und sonstige Schutzrechte
Der Käufer erwirbt durch den Kauf ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht an der gekauften
Software. Die Weitergabe der Software ohne ausdrückliche Zustimmung der Firma Bitstore Payment Solutions ist untersagt. Jede Nutzung durch Dritte, ist der Firma Bitstore Payment Solutions unverzüglich anzuzeigen.
Alle gegenwärtigen und künftigen urheberrechtlichen und/oder gewerblichen Schutzrechte an der
überlassenen Software, Ergänzungsmodulen, Updates etc. sowie gelieferter Dokumentationen
verbleiben bei der Firma Bitstore Payment Solutions.
Gerichtsstand
Soweit der Käufer Vollkaufmann ist, gilt für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche
aus der Geschäftsverbindung sowie Ansprüche, die im Wege des Mahnverfahrens geltend
gemacht werden, der Sitz der Firma Bitstore Payment Solutions als ausschließlicher Gerichtsstand. Der
gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder
nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Ausland verlegt
oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung
unbekannt ist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.
Andere AGB´s
In Verträgen mit anderen Kaufleuten gelten ausschließlich die AGB der Bitstore Payment Solutions; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die Bitstore Payment Solutions nicht ausdrücklich widerspricht.
