Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung
Bitstore Payment Solutions leistet dem Käufer Gewähr nach der gesetzlichen Regelung innerhalb der
gesetzlichen Gewährleistungsfrist. Etwaige Mängel der Software/Hardware oder zugehöriger
Dokumentationen während der Gewährleistung-/Garantiezeit werden jedoch nach unserer Wahl
durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu unseren Lasten behoben. Dem Käufer steht
keinerlei Schadenersatz insbesondere für den zeitweiligen Ausfall des veräußerten Produktes zu.
Bei fehlerhafter Nachbesserung leben die ursprünglichen Gewährleistungsansprüche wieder auf.
Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Software auf offensichtliche Mängel, die einem
durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, sofort nach Erhalt zu untersuchen.
Offensichtliche Mängel, besonders das Fehlen von Datenträgern sowie erhebliche, leicht
sichtbare Beschädigungen, sind unverzüglich nach Lieferung schriftlich anzuzeigen.
Soweit der Käufer der Software/Hardware Vollkaufmann ist und seine Pflichten zur
unverzüglichen Untersuchung und Rüge verletzt, gilt die Ware als genehmigt.
Fehler, die auf unsachgemäße Nutzung oder Bedienung durch nicht entsprechend eingewiesenes
Personal zurückzuführen sind oder sonstige fehlerhafte Nutzung, die durch den Käufer oder seine
Erfüllungsgehilfen hervorgerufen wird, fällt nicht unter die Gewährleistung.
Haftung
Bitstore Payment Solutions haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit nicht zwingende gesetzliche
Regelungen eine Beschränkung ausschließen. Die Haftung umfasst auch Erfüllungsgehilfen deren
sich Bitstore Payment Solutions zur Erfüllung ihrer Vertragspflichten bedient.
Eine Haftung ist ausgeschlossen, soweit der Benutzer der Software angebotene Module (der
jeweils letzten Version) nicht beziehungsweise nicht in der angegebenen Art und Weise installiert
oder unsachgemäß verwendet.
Lieferzeit, -ort
Die Lieferung der bestellten Software erfolgt nach Möglichkeit zu dem vereinbarten Termin.
Falls Bitstore Payment Solutions die vereinbarte Lieferzeit nicht einhalten kann, hat der Käufer eine
angemessene Nachlieferfrist – beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen
Inverzugsetzung durch den Käufer oder im Falle kalendermäßig bestimmter Lieferfristen mit
deren Ablauf – zu gewähren. Liefert Bitstore Payment Solutions bis zum Tage der gesetzten
Nachlieferungsfrist nicht, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
Bitstore Payment Solutions behält sich vor, bei Neukunden, Kunden mit offenen Rechnungen älter als einen
Monat oder aber bei einem Verkaufswert größer EURO 5.000, die Lieferung via Nachnahme
durchzuführen.
Sämtliche Sendungen einschließlich etwaiger Rücksendungen gehen zu Lasten des Käufers.
Ausgenommen sind Rücksendungen infolge Mangels der Software und Falschlieferungen.
Fälligkeit
Der vereinbarte Preis versteht sich in Deutscher Mark inklusive Mehrwertsteuer. Er ist nach
Erhalt der Lieferung und der Rechnung ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.
Eigentumsvorbehalt
Software und Hardware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem
Vertragsverhältnis Eigentum der Firma Bitstore Payment Solutions . Das Nutzungsrecht an Software steht
unter der Bedingung vollständiger Kaufpreiszahlung. Tritt die Bedingung nicht ein, so erlischt
das Nutzungsrecht bei Ablauf der Zahlungsfrist. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für
bestimmte vom Käufer bezeichnete Software-/Hardwarelieferungen bezahlt ist.
Der Käufer ist verpflichtet, der Firma Bitstore Payment Solutions einen Zugriff durch Dritte auf die unter
Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren unverzüglich unter Übersendung der entsprechenden
Unterlagen bekannt zu geben. Der Käufer verpflichtet sich, dem Verkäufer eine Ablichtung des
Pfändungsprotokolls unverzüglich zu übersenden. Der Käufer haftet für die Kosten und Schäden,
die durch derartige Zugriffe Dritter entstehen.
Verzug
Bitstore Payment Solutions ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen
Nichterfüllung zu verlangen, wenn der Käufer die Abnahme auch nach vorheriger nochmaliger
Fristsetzung von fünf Tagen verweigert und die Software/Hardware nicht abgenommen hat.
Bitstore Payment Solutions ist berechtigt, wegen Nichterfüllung des Vertrages Schadensersatz in Höhe des
vom Käufer verursachten Schadens zu verlangen (erfahrungsgemäß 25%). Einen höheren
Schaden hat Bitstore Payment Solutions nachzuweisen.
Ratenzahlung
Für etwaige Ratenzahlungskäufe gilt das Verbraucherkreditgesetz.
Nutzungsrechte, Urheberrechte und sonstige Schutzrechte
Der Käufer erwirbt durch den Kauf ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht an der gekauften
Software. Die Weitergabe der Software ohne ausdrückliche Zustimmung der Firma Bitstore Payment Solutions ist untersagt. Jede Nutzung durch Dritte, ist der Firma Bitstore Payment Solutions unverzüglich
anzuzeigen.
Alle gegenwärtigen und künftigen urheberrechtlichen und/oder gewerblichen Schutzrechte an der
überlassenen Software, Ergänzungsmodulen, Updates etc. sowie gelieferter Dokumentationen
verbleiben bei der Firma Bitstore Payment Solutions.
Gerichtsstand
Soweit der Käufer Vollkaufmann ist, gilt für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche
aus der Geschäftsverbindung sowie Ansprüche, die im Wege des Mahnverfahrens geltend
gemacht werden, der Sitz der Firma Bitstore Payment Solutions als ausschließlicher Gerichtsstand. Der
gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder
nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Ausland verlegt
oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung
unbekannt ist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.
Andere AGB´s
In Verträgen mit anderen Kaufleuten gelten ausschließlich die AGB der Bitstore Payment Solutions; andere Bedingungen
werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die Bitstore Payment Solutions nicht ausdrücklich widerspricht.